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Work and Travel Neuseeland

Voraussetzungen für Work and Travel Neuseeland

Backpacker steht auf einem Berg in Neuseeland

Du möchtest Work and Travel in Neuseeland machen? Wenn du zwischen 18 und 30 Jahren alt bist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, erfüllst du schon mal die beiden wichtigsten Voraussetzungen. Außerdem musst du bei der Einreise nachweisen, dass du krankenversichert bist und ausreichend finanzielle Mittel für deinen Work and Travel Aufenthalt hast. Schauen wir uns die einzelnen Anforderungen im Detail an:

Allgemeine Voraussetzungen

Alter

Bei der Beantragung des Working Holiday Visums musst du zwischen 18 und 30 Jahren alt sein. Wenn du dein Visum im Alter von 30 Jahren beantragt hast, kannst du dein Work and Travel Jahr auch noch mit 31 beginnen.

Staatsangehörigkeit

Work and Travel in Neuseeland ist für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich sowie aus einigen weiteren Ländern möglich.

Deutsche haben den großen Vorteil, dass für sie ein unbegrenztes Kontingent an Working Holiday Visa zur Verfügung steht.

Die Visa für österreichische Staatsangehörige sind immer recht schnell vergeben. Denn für sie stehen pro Kalenderjahr nur 100 Visa zur Verfügung. Außerdem dürfen Österreicherinnen und Österreicher nur bis zu 6 Monate in Neuseeland Work and Travel machen. Deutsche hingegen bis zu 12 Monate.

Nur einmal im Leben

Work and Travel in Neuseeland darfst du nur einmal im Leben machen. Wenn dir zuvor bereits einmal ein Working Holiday Visum ausgestellt wurde (unabhängig davon, ob du die Reise nach Neuseeland angetreten hast oder nicht), kannst du kein zweites Mal ein Visum beantragen.

Übrigens: Für die Beantragung des Working Holiday Visums für Neuseeland ist es völlig irrelevant, ob du bereits Work and Travel in einem anderen Land gemacht hast, wie beispielsweise in Australien oder Kanada.

Keine Kinder

Falls du bereits eigene Kinder haben solltest, darfst du sie nicht mit nach Neuseeland nehmen. Außerdem darfst du nicht schwanger sein und auch nicht vorhaben, dein Kind in Neuseeland auf die Welt zu bringen.

Dein Partner bzw. Partnerin kann jedoch gemeinsam mit dir Work and Travel machen (sofern er/sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllt). Allerdings muss die Visumsbeantragung separat von deinem Visumantrag erfolgen.

Voraussetzungen für die Einreise nach Neuseeland

Reisepass

Dein Reisepass muss am Tag der Einreise nach Neuseeland noch für mindestens 15 Monate gültig sein (bzw. für mindestens 3 weitere Monate nach Ende deines Work and Travel Jahres).

Bankguthaben

Bei der Einreise musst du nachweisen, dass du ein Guthaben von umgerechnet mindestens 4.200 neuseeländischen Dollar auf deinem Konto hast. Als Nachweis reicht ein ausgedruckter, aktueller Kontoauszug aus (nicht älter als 7 Tage). Alternativ lässt du den Grenzbeamten über die Banking-App auf deinem Smartphone kurz auf deinen Kontostand schauen.

Die Summe dient den Behörden als Beleg darüber, dass du ausreichend finanzielle Rücklagen hast, um deinen Lebensunterhalt in Neuseeland bestreiten zu können.

Wichtig ist, dass es sich hierbei um dein eigenes Bankkonto handelt. Ein Bankkonto, das beispielsweise auf den Namen deiner Eltern läuft, wird nicht anerkannt.

Rückflugticket

Hast du deinen Rückflug bei Einreise noch nicht gebucht, musst du neben den zuvor genannten 4.200 NZD einen zusätzlichen Betrag von ca. 1.500 NZD als Guthaben nachweisen. Dadurch können sich die Grenzbeamten vergewissern, dass du ausreichend Geld für einen noch zu buchenden Rückflug angespart hast.

Es ist daher sicherlich von Vorteil, wenn du bei der Einreise bereits ein Rückflugticket vorzeigen kannst. Zwingend erforderlich ist es jedoch nicht.

Versicherung

Eine weitere Voraussetzung ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Die Versicherungspolice deiner Krankenversicherung musst du bei der Einreise nach Neuseeland ebenfalls vorzeigen.

Die Versicherung muss für die gesamte Dauer deines Work and Travel Aufenthalts abgeschlossen sein. Sie muss auch Krankenhausbehandlungen mit abdecken.

Mögliche weitere Bedingungen

Röntgenbild

Falls du dich in den vergangenen 5 Jahren für mehr als 3 Monate in einem Land aufgehalten hast, in dem das Tuberkulose-Risiko recht hoch ist, musst du noch eine Röntgenaufnahme von deiner Lunge bzw. deinem Brustkorb machen lassen.

Das Röntgenbild kannst du nur bei bestimmten Ärzten (in Frankfurt oder Berlin) machen lassen, die mit den neuseeländischen Behörden zusammenarbeiten.

Polizeiliches Führungszeugnis

Im Online-Antragsformular für die Visumsbeantragung wirst du auch danach gefragt, ob du bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bist. Falls du irgendwelche Vorstrafen hast, wird dein Visumantrag in der Regel abgelehnt.

Ist die Sachlage nicht eindeutig, wirst du ggf. gesondert dazu aufgefordert, ein polizeiliches Führungszeugnis nachzureichen. Das Führungszeugnis darf in diesem Fall maximal 6 Monate alt sein.